- Zeitraum vom Ausspruch der Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Maßnahmen können auf Antrag bei der Arbeitsagentur bis zu einer Höhe von maximal 2.500,-- € pro Teilnehmer gefördert werden
- Transfermaßnahmen sind Kurzqualifizierungen und so genanntes Outplacement (Profiling, Bewerbungstraining und Vermittlungscoaching
Hinweis zu » § 216 a SGB III



