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Betriebsänderungen, die mit dem unvermeidbaren Abbau von Personal verbunden sind, stellen das Unternehmen vor die schwierige Aufgabe, zwischen der wirtschaftlichen Notwendigkeit und der sozialen Verantwortung für die betroffenen MitarbeiterInnen einen Interessenausgleich herzustellen.

Aus der Aufnahme von Transfer- und Outplacementregelungen in Sozialplänen, ergeben sich auch für Unternehmen eine Reihe von Vorteilen, die bei der Durchführung dieser Aufgabe helfen.

Zu nennen sind folgende Punkte: 

Hinweis zu » § 216 b SGB III

Transferkurzarbeit