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Zeitraum vom Ausspruch der Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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Maßnahmen können auf Antrag bei der Arbeitsagentur bis zu einer Höhe von maximal 2.500,-- € pro Teilnehmer gefördert werden |
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Transfermaßnahmen sind Kurzqualifizierungen und so genanntes Outplacement (Profiling, Bewerbungstraining und Vermittlungscoaching |
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