Transfermaßnahmen

Zeitraum vom Ausspruch der Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Maßnahmen können auf Antrag bei der Arbeitsagentur bis zu einer Höhe von maximal 2.500,-- € pro Teilnehmer gefördert werden
Transfermaßnahmen sind Kurzqualifizierungen und so genanntes Outplacement (Profiling, Bewerbungstraining und Vermittlungscoaching

Hinweis zu § 216 a SGB III


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